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Bea

Gast
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21-Jun-05, 14:23 Uhr (GMT) |
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"US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo, beim Stöbern im Internet bin ich auch auf Euren Seiten gelandet und bin schon um einiges schlauer geworden. Hier meine Frage: Ich (Akademikerin) bin uneheliche Tochter eines US-Soldaten (hat die Vaterschaft vor 40 Jahren nicht anerkannt; er ist nicht auf meiner Geburtsurkunde vermerkt, sondern nur die Mutter; habe jedoch vom deutschen Standesamt schriftliche Unterlagen darüber, dass er als Vater angegeben wurde und ferner gibt es eine Aufforderung an ihn zur Unterhaltszahlung). Habe ihn nach eigenen Recherchen jetzt in den USA gefunden und es besteht telefonischer und schriftlicher Kontakt zu ihm. Ich bin verheiratet und habe 2 kleinere Kinder. Welche Möglichkeiten gibt es für mich die US-Staatsbürgerschaft zu erwerben, welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wie lange dauert dies in der Regel? Was ist eigentlich wenn der Vater die Vaterschaft nachträglich nicht anerkennt, kann er dann zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden? Sollte ich evtl. nicht den Weg über meinen Vater, d.h. die familiären Bande wählen, sondern über meinen Mann. Der ist Wissenschaftler (Professor) und war bereits 2002 als Associate Professor in den USA (Einladung erfolgte durch eine amerikanische Universität). Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer erneuten Tätigkeit meines Mannes dort (was für ihn sicherlich möglich wäre), dass die gesamte Familie den Antrag auf US-Staatsbürgerschaft stellt und welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich bwz. welche Visa? Wie lange dauert dieser Weg? Vielleicht kann mir jemand Empfehlungen zu dem ein oder anderen Weg geben. Vielen Dank für Eure Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Bea |
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RE: US-Staatsbürgerschaft,
CKLA , 22-Jun-05, 20:53 Uhr, (1) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Bea , 23-Jun-05, 10:08 Uhr, (2) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Mall, 23-Jun-05, 16:58 Uhr, (3) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Bea , 28-Jun-05, 11:07 Uhr, (4) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Mall, 28-Jun-05, 17:10 Uhr, (5) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
jenni kohler , 24-Mar-06, 16:07 Uhr, (6) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene , 24-Mar-06, 22:20 Uhr, (7) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Makani, 25-Jul-06, 12:57 Uhr, (8) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
YoYo, 25-Jul-06, 15:51 Uhr, (9) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Makani, 25-Jul-06, 16:06 Uhr, (10) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
YoYo, 25-Jul-06, 19:41 Uhr, (11) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Makani, 25-Jul-06, 22:13 Uhr, (12) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene, 25-Jul-06, 22:54 Uhr, (13) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene, 25-Jul-06, 22:57 Uhr, (14) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Makani, 26-Jul-06, 08:23 Uhr, (15) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene, 26-Jul-06, 12:01 Uhr, (16) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Makani, 26-Jul-06, 12:14 Uhr, (17) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene, 26-Jul-06, 12:26 Uhr, (18) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Flaming Star, 01-Aug-06, 19:10 Uhr, (19) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
Ramsey, 19-Jun-08, 02:06 Uhr, (20) |
RE: US-Staatsbürgerschaft,
rabiene, 19-Jun-08, 02:34 Uhr, (21) |
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CKLA

Gast
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22-Jun-05, 20:53 Uhr (GMT) |
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1. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Der Vater kann wenn er das moechte fuer Sie einen Antrag auf die Green Card stellen. Aber weil er nicht im Geburtsurkunde eingetragen ist als Vater, muesste er und Sie einen DNA Test machen und die Ergebnisse als Beweis mit dem Antrag hier in die USA einreichen. Die Wartezeit fuer erwachsene Kinder ueber 21 Jahre von US Buerger die auch noch verheiratet sind ist mindestens z.Zt. 6 Jahre. Wenn Ihr Vater mit der Sache gar nichts zu tun haben will, dann muessten Sie sich fuer ein Aufenthalts/Arbeitserlalubnis hier in die USA wie jede andere qualifizieren. Ihr Mann, weil er schon mal hier war mit einem voruebergehenden Visum fuer eine Firma oder College/Uni taetig, koennte versuchen ob er eine andere Firma oder College/Uni ausfindig machen koennte der Interesse haette ihm einzustellen. Dann wurden Sie und die Kinder alle voruebergehende Visa bekommen hier zu sein. ABER dies ist keine Green Card und ist deswegen zeitlich begrenzt. Bedenken Sie bitte, dass man US Staatsbuergerschaft nur dann bekommen kann wenn man eine Green Card schon 5 Jahre gehabt hat (bei Heirat mit einem Amerikaner/in kann man einen Antrag auf die US Staatsbuergerschaft schon nach 3 Jahre stellen). Und weil eine Green Card sehr schwierig zu bekommen ist (Heirat mit einem US Buerger/in, Gewinn der Green card Lotterie, Antrag ueber einen Arbeitgeber), hat man kein anderen Wahl als erstmal den passenden voruebergehenden Visum zu beantragen und zu sehen ob die Firma oder Arbeitgeber wo man taetig ist bereit waere dann einen Antrag auf die Green Card zu stellen (welche z.Zt. mindestens 2-3 Jahre dauert). Catherine M. Kiely CKLA CONSULTING Voice: USA (951) 659-5090 Fax: USA (425) 790-3155 Url: www.ckla.com Email: Info@ckla.com cklausa@earthlink.net MEMBER GERMAN-AMERICAN CHAMBER OF COMMERCE NEW YORK & SAN FRANCISCO ***Bitte senden Sie bei Rueckantworten immer den vorangegangenenen Mailverkehr mit. Dies erleichtert eine zuegige Bearbeitung Ihrer Anfrage. Vielen Dank!*** |
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Bea

Gast
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23-Jun-05, 10:08 Uhr (GMT) |
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2. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo, vielen herzlichen Dank für die informative Antwort. Es ergibt sich für mich daraus noch eine Frage: bedeutet Anerkennung der Vaterschaft + greencard (beantragt durch den Vater), dass ich dann auch in den USA leben müsste (was ja eigentlich mit einer permanent resident card verbunden ist) oder könnte ich auch weiterhin in Deutschland leben und arbeiten (haben hier beruflich sichere Positionen, so dass aktuell kein Wunsch nach Verlegung des Arbeitsplatzes besteht; eine maximal 5-jährige Beurlaubung wäre möglich, eine längere Beurlaubung geht mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher) und dann nach Ablauf der zeitlichen Frist die US-Staatsbürgerschaft beantragen? Gibt es also einen Unterschied zwischen normalen greencard-Besitzern und solchen die einen US-amerikanischen Elternteil haben in Bezug auf den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft? Oder bedeutet die Anerkennung der Vaterschaft nur, dass es unter dieser Voraussetzung leichter ist eine greencard zu bekommen (family based) für die dann die üblichen Bedingungen der greencard gelten.Herzlichen (!!!!) Dank für Eure Hilfe! Bea |
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Mall
Mit dabei seit 12-Feb-05
13 Beiträge |
23-Jun-05, 16:58 Uhr (GMT) |
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3. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo Bea, ich bin 42 Jahre alt und mein Vater war in Deutschland Stationiert von 1959 bis 1963.Er hatte ein Verhältnis mit meiner Mutter,das Ergebnis war ich. Meine Mutter war mit meinem Vater nicht verheiratet. Mein Vater hat die Vaterschaft anerkannt,er steht aber nicht in meiner Geburtsurkunde sondern nur meine Mutter. Ich habe zu meinem Vater keinen kontakt und ich hatte auch keine aktuelle Adresse.Ich habe mich 2003 an die Botschaft in Fankfurt gewand und gefragt ob ich einen US Paß bekomme weil mein Vater ja Amerikaner ist. Frau E. Gazzar von der Botschaft antwortete mir das ich folgende Unterlagen brauche: Geburtsurkunde meines Vater`s E 2 Formular ( steht drin wer Mutter und Vater ist,habe ich mir nachträglich ausstellen lassen ) Armeepapiere ( kann man über die Botschaft beantragen) Aktuelle Wohsitz meines Vater`s Meine Geburtsurkunde Nachdem ich alle Unterlagen hatte, mußte ich in die Botschaft kommen und konnte dann meinen Paß beantragen. Seit Sepember 2004 habe ich einen US Paß. mfg Mall PS: MEINE E-MAIL ADRESSE IST UWEMALLINGER@YAHOO.DE
Mall |
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Bea

Gast
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28-Jun-05, 11:07 Uhr (GMT) |
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4. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo, liebe Mall danke Dir sehr herzlich für Deinen Bericht. Könntest Du mir bitte noch mitteilen, ob die Vaterschaft vor Deinem 18. Lebensjahr anerkannt wurde oder erst danach. Denn genau das ist bei mir der Knackpunkt. Wurde die Vaterschaft nicht rechtzeitig anerkannt, dann sieht es laut meinen bisherigen Informationen danach aus, dass die Staatsbürgerschaft nur über den Weg: Anerkennung der Vaterschaft zum jetzigen Zeitpunkt + Antrag auf greencard (family based) durch den Vater. Die greencard erhält man dann nach ca. 7 Jahren und ab da beginnt das ganz normale Verfahren wie für jeden anderen greencard-Besitzer. Es sieht so aus, dass es bei mir mit der damals nicht (innnerhalb einer bestimmten Frist) anerkannten Vaterschaft steht und fällt (all die anderen Voraussetzungen, die Du aufgeführt hast könnte ich erfüllen). Verstehen kann ich das nicht, denn entweder jemand ist der Vater oder nicht und dann ist es in meinen Augen irrelevant wann die Vaterschaft anerkannt wurde (meinetwegen auch auf DNA-Basis). Aber so ist nun mal laut meinen Informationen die Gesetzeslage. Vielen Dank für Deine Hilfe! Vielleicht kann ja sonst noch jemand im Forum zu diesem Punkt etwas beisteuern. Mit freundlichen Grüßen Bea |
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jenni kohler

Gast
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24-Mar-06, 16:07 Uhr (GMT) |
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6. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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hallo bea bin auch eine uneheliche tochter eines us soldaten. wie hast du deinen vater in den usa gefunden? bin schon seit langem auf der suche nach ihm. meine mutter hatte mir den kontakt zu ihm untersagt, und nun möchte ich auf eigene faust versuchen ihn zu finden. hast du auch etwas über die staatsbürgerschaft herausbekommen? würde diese gerne beantragen. bitte antworte mir gruß jenni jenni_kohler@yahoo.de
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rabiene

Gast
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24-Mar-06, 22:20 Uhr (GMT) |
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7. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo Bea, hab' da mal 'ne Frage: wenn doch kein Wunsch nach Auswandern besteht, wieso willst du dann 'ne GC oder die Staatsbuergerschaft haben?????Irgendwelche Vorteile hast du dadurch ja auch nicht wirklich. Du solltest auch noch eine Beibehaltungsgenehmigung einholen sonst verlierst du die deutsche Staabue wenn du die US bekommen solltest
Soviel ich weiss,musst du wenn du eine GC hast auch in den USA leben,also deinen Lebensmittelpunkt hier haben. Es gibt auch Visa die sind kuerzer als 5 jahre und wenn es euch denn doch gefallen wuerde kann man immernoch die GC beantragen.
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Makani
Mit dabei seit 25-Jul-06
5 Beiträge |
25-Jul-06, 12:57 Uhr (GMT) |
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8. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Gruß, also normalerweise muss man den Beibehaltungsantrag bei dem Standesamt das für einen zuständig ist stellen. Jedoch glaube ich das wenn man nen amerikanischen Vater hat - man automatisch für Deutsche - Doppelstaatsbürger ist, soll heißen man braucht diesen Antrag nicht zu stellen. Aber auf jedenfall beim Standesamt nachfragen (hier in FFM ist es jedenfalls das Standesamt) In Deutschland gilt soweit ich was das Abstammungsprinzip. Gruß Moe |
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Makani
Mit dabei seit 25-Jul-06
5 Beiträge |
26-Jul-06, 08:23 Uhr (GMT) |
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15. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Ich war auf dem Standesamt. Ich musste keinen Antrag stellen (Abstammungsprinzip). Wenn ich Deutscher bin (Vater und Mutter) und ich dann eine andere Staatsangehörigkeit annehmen will muss ich das auf jeden Fall beantragen!!! So war meine Info. Wurde mir so gesagt |
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Makani
Mit dabei seit 25-Jul-06
5 Beiträge |
26-Jul-06, 12:14 Uhr (GMT) |
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17. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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Hallo erstmal nach Georgia aus dem heißen FFM. Ja, der Teil - in diesem Fall mein Vater - hat mich anerkannt. Bea oder wer auch sonst immer vor dieser Situation steht sollte sich erkundigen wer auf dem Formular E2 als Vater eingetragen ist. Das bekommt man von dem Standesamt der Stadt in der Mann/Frau geboren ist. :-O Aber um ganz ehrlich zu sein blicke ich da auch nicht immer ganz durch, da etliche Faktoren ne Rolle spielen. Aber bevor man den US-Pass beantragt auf jeden Fall!!!!! nachfragen beim Standesamt. Damit es keine bösen Überraschungen gibt. Das mit dem Beibehaltungsantrag sollte aber klappen, wenn man weiterhin eine Bindung an Deutschland hat. Arbeit, Familie usw. ABER JETZT HABE ICH NOCHMAL NE FRAGE:
Wie verhält sich das mit der Steuererklärung bei Doppelstaatlern?? Danke schon mal und Gruß an alle (auf das ihr alle ne Klima in der Nähe habt die funktioniert) Gruß Moe |
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rabiene
Mit dabei seit 30-Nov-05
2510 Beiträge |
26-Jul-06, 12:26 Uhr (GMT) |
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18. "RE: US-Staatsbürgerschaft"
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>Hallo erstmal nach Georgia aus dem heißen FFM. > >Ja, der Teil - in diesem Fall mein Vater - hat mich >anerkannt. >Bea oder wer auch sonst immer vor dieser Situation steht >sollte sich erkundigen wer auf dem Formular E2 als Vater >eingetragen ist. >Das bekommt man von dem Standesamt der Stadt in der >Mann/Frau geboren ist. :-O > >Aber um ganz ehrlich zu sein blicke ich da auch nicht immer >ganz durch, da etliche Faktoren ne Rolle spielen. > >Aber bevor man den US-Pass beantragt auf jeden Fall!!!!! >nachfragen beim Standesamt. Damit es keine bösen >Überraschungen gibt. > >Das mit dem Beibehaltungsantrag sollte aber klappen, wenn >man weiterhin eine Bindung an Deutschland hat. > >Arbeit, Familie usw. > > >ABER JETZT HABE ICH NOCHMAL NE FRAGE: > >Wie verhält sich das mit der Steuererklärung bei >Doppelstaatlern?? > >Danke schon mal und Gruß an alle (auf das ihr alle ne Klima >in der Nähe habt die funktioniert) > >Gruß Moe <Das mit dem Beibehaltungsantrag sollte aber klappen, wenn man weiterhin eine Bindung an Deutschland hat.
Arbeit, Familie usw.> Soviel ich schon woanders gelesen habe,sind das wohl keine ausreichenden Gruende.
Wie das mit der Steuer-Erklaerung in D weiss ich jetzt nicht so genau.Aber ein Us_buerger der aus irgendwelchen Gruende hier nicht lebt, muss aber trotzdem jedes Jahr ein Taxreturn machen, auch wenn er hier nix verdient.
Warten wir mal auf Hugo, vielleicht weiss der mehr. Ja, bei euch ist es genauso heiss wie hier.Weiss wie das ist,war im dem Sommer vor ein paar Jahren wo es so heiss war noch in D. Aber schimpft nicht, es wird schnell genun wieder kalt bei euch, ich habe noch so mindestens 3 Monate vor mir und schon 4 hinter mir  |
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